Rauchmelder

Bis 1.1.2017 müssen alle Wohnungen die bisher als Bestandsbauten galten mit Rauchmedern ausgestattet werden.

Es werden Rauchmelder für Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg benutzt werden benötigt.

Zusätzlich kann man im Wohnzimmer einen Rauchmelder anbringen oder in Küchen einen Hitzemelder.

 

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