Bis 1.1.2017 müssen alle Wohnungen die bisher als Bestandsbauten galten mit Rauchmedern ausgestattet werden.
Es werden Rauchmelder für Alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Fluchtweg benutzt werden benötigt.
Zusätzlich kann man im Wohnzimmer einen Rauchmelder anbringen oder in Küchen einen Hitzemelder.